Nach dem Gesetz
gibt es in den Königreichen der RothGesellen kein Eigentum
an Boden, Wald oder Gewässern.
Alles gehört dem jeweiligen Landeskönig. Jedoch existiert
ein freies Jagd- und Fischereirecht, und freie Holz- und Wasserrechte
(unter dem Namen "Allmende" bekannt).
Nur der Boden,
der bebaut oder bewohnt wird, gilt auf Zeit als Besitz, bis
Bebauung oder Bewohnung enden. |