{2.1}
Das Tragen von
Waffen: RothGesellen sind die Einzigen,
denen es
erlaubt ist, außerhalb des Heeres eine Waffe, für
gewöhnlich
ein Schwert, zu tragen. Das Schwert ist gleichzeitig Rangabzeichen
und Verteidigungs-instrument. Eine Ausnahme vom Waffenverbot
bilden Jagdbogen, Eichenstab und Jagdmesser, die außerhalb
der Städte von jedem getragen werden dürfen.
Weiterhin der Grundsatz, daß Städte von Bürgern der rothschen Königreiche
nur unbewaffnet
betreten
werden
dürfen - Stadtwachen und andere Befugte ausgenommen. Waffen sind für
die Dauer des Besuches im Zeughaus abzuliefern.
{2.2}
Für Zwerge und Bürger des Königreichs Lodoss
gilt selbiges von §2.1 für Äxte. |