§3 Recht der ersten Nacht
Die Könige und hochrangigen Adlige der RothGesellen haben von jeher das Recht, mit dem ihnen genehmen Teil einer frisch geschlossenen Hausweih-Verbindung das Bett zu teilen - die "erste Nacht" zu verbringen.
Die Kinder solcher Verbindungen sind mitnichten Kinder des Thrones, sondern werden als eine Gabe des Thrones an das Volk verstanden.
Was in den Augen Fremder wie eine Zwangshandlung anmutet, ist uralte rothsche Tradition. Der Ursprung dieses Brauches läßt sich weit zurückverfolgen, bis hin zu urtümlichen Fruchtbarkeitsritualen altrothischer Stämme, die in dünn besiedelten Gegenden lebten. Hintergrund dieses Brauches ist nach Meinung vieler Volkskundler die Vereinigung des Thrones mit dem Land - der Herrscher legt sich zu seinem Volk, um so Zusammengehörigkeit zu bekunden.
Der Freikauf von diesem Recht ist mitunter durch einen vom Thron festzulegenden Preis möglich.