{4.1.1}
Wer Diebstahl
begeht, soll Entschädigung leisten an Geld und Gut.
Auch
soll ihm öffentlich die Ehre beschnitten werden. Der mehrmals
stiehlt, soll gezüchtigt und eine Zeit in den Kerker getan
werden. Desgleichen soll mit Schmugglern verfahren werden.
{4.1.2}
Wer der Krone den Zehnten vorenthält, soll eine Warnung und
einen Mond Aufschub erhalten, um die Schuld zu begleichen. Wird
die Schuld dann nicht beglichen, soll Entschädigung geleistet
werden durch Geld und Gut. Die große Schuld wird mit
Wegnahme des Eigentums beglichen, und so es keines gibt, mit
Zwangsdienst
bis zur Tilgung.
{4.1.3}
Wer das Verbot mißachtet, Zins zu fordern auf eine Leihe,
der soll Entschädigung leisten an Geld und Gut.
Ferner
wird dem Wucherer die Ehre genommen.
{4.1.4}
Wer die Zeche prellt, der soll Entschädigung leisten an
Geld und Gut.