Alle Bürger der rothschen Königreiche
müssen
im Alter von 18 Jahren eine halbjährige
militärische Ausbildung durchmachen.
Davon ausgenommen sind
nur wegen körperlicher oder geistiger Schäden Untaugliche,
Sonnentagskinder (wenn sie dieses wünschen) sowie - im
Einzelfall - durch den König vom Heerdienst Befreite.
Zusätzlich
zur militärischen Schulung müssen alle danach - bis
zum Ende des 35. Lebensjahres - jährlich zwei volle Wochen und
zwei Wochenenden Übungen
oder Frondienste ableisten.
Berufssoldaten müssen bei der Einstellung mindestens 18 Jahre alt sein,
sie verpflichten sich bis zum 50. Lebensjahr. Besonders Fähige können
im Alter von 25 die Offizierslaufbahn einschlagen, sie verpflichten sich dann
bis zum 60. Lebensjahr.
Eine Kündigung in Friedenszeiten ist beiden Seiten
möglich.
Normale Berufssoldaten erhalten beim Verlassen des Heeres eine Abfindung, und
zwar pro Dienstjahr eine Abfindungssumme, sowie zusätzlich noch einmal ein
Fünftel davon, wenn sie bis zum Ende ihrer Verpflichtungszeit beim Heer waren.
Die ehemaligen Berufssoldaten erhalten ein Viertel ihres letzten Einkommens bis
zu ihrem Tod vom König als Rente. Offiziere erhalten eine höhere Abfindung,
und können vom Kriegsminister in die Verwaltung übernommen werden.