§8 Titel-Hierarchie

{8.1}
Folgende Titel-Hierarchie gilt für unsere heilige rothsche Allianz
als legitim und ordnungsgemäß (Rangfolge von oben nach unten):

~~*Weltliche Titel*~~
     -- König
     -- Kurfürst
     -- Erzherzog
     -- Herzog
     -- Fürst
     -- Reichsgraf
     -- Landgraf & Markgraf (Titel haben gleichhohen Rang)
     -- Pfalzgraf & Burggraf (Titel haben gleichhohen Rang)
     -- Freiherr & Baron (Titel haben gleichhohen Rang)
     -- Ritter / Patrizier (Titel haben gleichhohen Rang)
     -- Bürger

~~*Geistliche Titel*~~
     -- Rothin
     -- Kardinal
     -- Bischof
     -- Priester


{8.2}
Die Vergabe eines weltlichen Titels ist von Königs Gnaden und
begründet auch durch Selbigen wieder revidierbar.

{8.3}
Die Vergabe eines geistlichen Titels ist von Rothins Gnaden und
begründet auch durch Selbigen wieder revidierbar.

{8.4}
Der Rothin kann nur durch einstimmige Wahl durch Krone und
Kardinäle gewählt und abgesetzt werden.

{8.5}
Der König kann nur durch einstimmige Wahl durch die Kurfürsten
gewählt und abgesetzt werden. Eine Wahl zur Absetzung erfolgt durch
ein ¾-Begehren aller Mitstreiter der Allianz der RothGesellen.

{8.6}
Jedwedes Mitglied der heiligen Allianz der RothGesellen kann nur
einen weltlichen oder geistlichen Titel innehaben.

{8.7}
Es besteht fernerhin die Möglichkeit bei Krone oder geistlichem
Oberhaupt, einen Titeltausch zu beantragen. Jener Tausch ist nur
zwischen folgenden Titeln möglich und gangbar:

     {Kurfürst} / {Herzöge}   < - - - >   {Kardinal}
     {Fürst} / {Grafschaft}   < - - - >   {Bischof}
     {Freiherr} / {Baron}     < - - - >   {Priester}


{8.8}
Nur wahrhaftigen, edlen und der Allianz treu ergebenen Bürgern ist das Tragen eines solchen Titels gestattet.