{9.1}
Orden, Auszeichnungen, Dekorationen dürfen vom König an jedweden
Bürger,
Adligen, Ritter oder Mitstreiter mit triftigem Grund verliehen
werden.
Desweiteren sind - mit Einvernehmen der Krone - obdem auch hohe
Adlige,
Offiziere
und Militärgrößen berechtigt, Orden u.ä. zu kreieren,
zu verleihen und freilich ferner zu entheben.
Ausnahme ist hier der Orden "Phalerae Krishna", welcher
nur von
der Krone verliehen werden darf.
{9.2}
Folgende Orden, Auszeichnungen, Dekorationen gelten fernerhin
in den Ländereien der heiligen Allianz und Gilde der RothGesellen.