§R2 Folter & Methoden der Wahrheitsfindung

Folter ist eine nur dann genehmigte Methode zur Bestrafung oder Wahrheitsfindung bzw. Beschaffung staatsdienlicher Informationen,
wenn königliches Einverständnis vorhanden ist.

gängige Foltermethoden:
  Feuerprobe, Wasserprobe, "Lindow-Mann", Daumenschraube, Rad,
  Streckbank, Nagelkissen, Keilung, ...